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Volksbefragung: Jetzt geht es um die Zukunft von Gmünd

Die Volksbefragung zur Klage für die Einhaltung der Standortgarantie des Krankenhauses Gmünd ist ein entscheidender Moment für unsere Region. Deshalb gilt: HINGEHEN ZUR VOLKSBEFRAGUNG UND MIT JA STIMMEN!

Kein Entgegenkommen – die Volksbefragung war Pflicht

Die Mehrheitsfraktion im Gmünder Gemeinderat versucht derzeit den Eindruck zu erwecken, als würde sie von sich aus dem Bürgeranliegen nach einer Volksbefragung entgegenkommen. Fakt ist jedoch: Aufgrund der hohen Anzahl an Unterschriften bestand eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Volksbefragung. Bei einer Nichteinhaltung hätte die Gemeinde belangt werden können. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Volksbefragung somit gegen den Widerstand der Mehrheitspartei sichergestellt.

Die Klage ist der notwendige rechtliche Weg

Da vier Landtagsparteien weiterhin an der Schließung des Krankenhauses Gmünd festhalten, ist die Klage zur Einhaltung der Standortgarantie mittlerweile das einzige verbliebene rechtliche Mittel. Es wäre verantwortungslos, dieses Mittel nicht einzusetzen.

War die Klage überhaupt jemals gewollt?

Der Beschluss des Gemeinderats vom 27. März 2026 zur „Vorbereitung einer Klage gegen das Land Niederösterreich“ durch das Büro Kuhn dürfte aus heutiger Sicht offenbar bereits so angelegt gewesen sein, dass es letztlich zu keiner Klage kommt. Dem Antrag, dass das Büro Kuhn nicht alleine, sondern in Abstimmung mit anderen tätig werden soll, wurde nicht entsprochen. Ebensowenig wurde der Forderung nach einer einstweiligen Verfügung Rechnung getragen, obwohl diese essenziell wäre, um weitere Leistungseinschränkungen bis zu einer endgültigen rechtlichen Klärung zu verhindern. Vieles spricht dafür, dass die nun vorliegende Stellungnahme des Büros Kuhn – wonach eine Klage kaum Erfolgsaussichten hätte – bereits damals in ihrer Grundaussage bekannt war.

Andere Rechtsmeinungen kommen zu einem völlig anderen Ergebnis

Gleichzeitig gibt es derzeit mindestens zwei Stellungnahmen anderer Rechtsanwälte, die genau das Gegenteil der für die Landespolitik förderlichen Rechtsmeinung des Büros Kuhn vertreten. Umso mehr stellt sich die Frage, warum seitens der Mehrheitspartei keine weiteren Kanzleien einbezogen wurden. Natürlich gibt es bei einer Klage niemals eine Garantie auf Erfolg – aber sie bleibt das einzige verbliebene Mittel.

Nicht entscheidend, aber dennoch eine berechtigte Frage ist, ob dem Büro Kuhn für die Empfehlung, nichts zu unternehmen, ein Honorar bezahlt wird.

Verzögerung statt Klarheit

Bis heute wurde außerdem nicht erklärt, warum im Gemeinderat am 11. Mai 2026 kein Termin für die Volksbefragung festgelegt wurde. Gesetzlich vorgesehen ist dafür jedoch maximal eine Frist bis Ende Juli.

Was ist uns Demokratie wert?

Stattdessen wurden vor allem die „Kosten“ der Volksbefragung in den Raum gestellt – zwischen 20.000 und 30.000 Euro –, ohne offenzulegen, wie sich diese Summe genau zusammensetzt oder ob darin etwa auch Arbeitsstunden von Gemeindebediensteten enthalten sind. Diese Diskussion wirkt wie eine unterschwellige Polemik gegen Bürgermitbestimmung und wie eine Agitation für eine Kapitulation vor der Landespolitik. Dabei stellt sich letztlich eine einfache Frage: Was ist uns Demokratie wert?

Was ist der Preis für das Ende des Krankenhauses?

Ebenso wurden mögliche Kosten einer Klage angeführt – bei einer etwaigen Niederlage rund 22.000 Euro sowie dieselbe Summe für die Gegenseite, verbunden mit dem Hinweis, dass es auch mehr werden könnte. Doch was sind diese Beträge im Vergleich zu den jährlichen Millionenverlusten, die durch das Ende des Krankenhauses für die Region drohen?

Wenn die Kosten einer Klage beinahe denselben Umfang wie jene der Volksbefragung erreichen, stellt sich umso mehr die Frage, warum die Klage nicht sofort eingebracht wird. Allerdings wohl nicht mit jener Kanzlei, die selbst nicht an deren Erfolg glaubt.

Vorgaben statt freier Diskussion?

Bemerkenswert war für viele Außenstehende außerdem, dass im Gemeinderat am 11. Mai 2026 von Seiten der Mehrheitspartei kaum frei gesprochen wurde und nahezu alles vorgelesen wurde. Dadurch drängt sich die Frage auf, ob es fixe Vorgaben und Anweisungen „von oben“ gibt, ob eigene Meinungen unerwünscht sind oder ob man Angst hat, durch freie Rede von vorgegebenen Linien abzuweichen. Braunschlag?

Jetzt braucht es ein klares Bekenntnis

Ebenso stellt sich die Frage, wer eigentlich Angst davor hat, das Ergebnis der Volksbefragung verbindlich für den Gemeinderat zu machen. Nach § 63 der Gemeindeordnung könnte der Gemeinderat das Ergebnis ohne Weiteres verbindlich erklären, sofern dafür budgetär Vorsorge getroffen wird. Oder denkt die Mehrheitspartei bereits jetzt daran, das Ergebnis der Volksbefragung unabhängig vom Ausgang zu ignorieren?

Wenn die Mehrheitspartei – wie oftmals kolportiert – tatsächlich hinter der Bevölkerung steht, müsste ein solcher Beschluss umgehend fallen.

Verantwortung gegenüber der Bevölkerung

Alle Gemeinderäte haben gemäß § 97 der Gemeindeordnung ein Gelöbnis abgelegt, „das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern“. Sollte das manche inzwischen vergessen haben, dann kann die Bevölkerung sie mit einem klaren Votum daran erinnern.

Wir sind vorbereitet

Zusätzlich wurde von unserer Seite ein ausführliches Gutachten in Auftrag gegeben, das in absehbarer Zeit veröffentlicht wird. Ebenso wurden wir im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs mit einem auf diesem Rechtsgebiet äußerst erfahrenen und anerkannten Rechtsanwalt auf sämtliche möglichen Szenarien vorbereitet – auch auf die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten nach der Volksbefragung. Dabei wurde auch ausdrücklich die Bereitschaft signalisiert, die Stadtgemeinde Gmünd im Rahmen einer Klage fachlich zu unterstützen beziehungsweise rechtlich zu vertreten. Auch deshalb gilt es jetzt, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen.

Es gibt eine Antwort auf all diese Halbheiten und Winkelzüge:
HINGEHEN ZUR VOLKSBEFRAGUNG UND MIT JA STIMMEN!

Auf zur Volksbefragung

11. Mai 2026: Der Gemeinderat Gmünd hat unseren Initiativantrag für eine Volksbefragung zur Klage auf Standortgarantie für das LK Gmünd angenommen. Warum ist die Klage so wichtig? Nicht für Schlagzeilen. Nicht für Politik. Sondern um endlich Rechtssicherheit für die Menschen in unserer Region zu schaffen.

Die Gemeinderatssitzung hat aber noch etwas anderes deutlich gezeigt: Wer gut vorbereitet ist, sachlich arbeitet und gemeinsam an einem Strang zieht, kann sehr wohl etwas erreichen. Der Initiativantrag zur Volksbefragung wurde sauber ausgearbeitet und von den Gmünderinnen und Gmündern mehr als ausreichend unterstützt. Die Volksbefragung musste beschlossen werden. Ein konkreter Termin wurde zwar noch nicht genannt, entscheidend ist aber: Die Bevölkerung bekommt eine Stimme.

Besonders bemerkenswert war, dass sich die Oppositionsparteien klar hinter die Bevölkerung und hinter den Erhalt des LK Gmünd gestellt haben – nicht nur politisch, sondern auch aus persönlicher Überzeugung. Gleichzeitig entsteht zunehmend der Eindruck, dass sachliche Diskussionen kaum noch stattfinden. Statt konstruktiver Auseinandersetzung werden Anträge rund um den Erhalt des LK Gmünd vielfach allein durch Mehrheitsverhältnisse abgelehnt. Demokratisch legitim – aber ein weiterer Grund, warum die Stimme der Bevölkerung jetzt umso wichtiger ist.

Auch deshalb hat der Verein LKGmündbleibt zusätzlich ein Rechtsgutachten bei Dr. Lorenz Riegler angefordert. Mit Dr. Riegler wurde bewusst ein Experte beigezogen, der seit Jahrzehnten im Bereich Öffentliches Recht, Verwaltungs- und Verfassungsrecht tätig ist. Seine rechtliche Einschätzung ist fachlich fundiert und hat entsprechendes Gewicht.

Wir sind auf unterschiedlichste Szenarien vorbereitet und entsprechend beraten – auch mit Blick auf die Zeit nach der Volksbefragung. Eines halten wir klar fest: Die Klage ist weder aussichtslos noch ist ein Ärztehaus ein Ersatz für unser Krankenhaus. Jetzt kommt es auf uns alle an: Bitte nehmt an der Volksbefragung teil. Wir werden dafür Sorge tragen, dass jede/jeder teilnehmen kann. Weitere Informationen folgen, sobald der Termin feststeht.

23.04.26: Demo in St. Pölten

Plattform NÖ: Historische Großdemo für unsere Gesundheit
Landesregierung zu Verbesserung bereit

Über 2000 Menschen aus ganz Niederösterreich waren heute bei der historischen, überparteilichen Groß-Demo für die Neuverhandlung des Gesundheitsplan 2040+ in St. Pölten. Initiativen aus 11 Regionen, die sich gegen die Schließung von Krankenhäusern und Notarztstützpunkten wehren, haben mobilisiert, 16 Reisebusse wurden organisiert, um die Menschen nach St. Pölten zu bringen.

Mit diesem lauten Groß-Protest in der St. Pöltner Innenstadt und vor dem Landhaus, wo heute eine Landtagssitzung stattfindet, ist ein Zeichen gesetzt worden, dass Bürgerinnen und Bürger bei politischen Entscheidungen miteinbezogen werden müssen. Parallel zur Demonstration hat ein Gespräch von Vertretern der Plattform NÖ mit den drei zuständigen Landesräten und den Gesundheitssprechern aller Landtagsparteien stattgefunden. Das ist ein Erfolg des gemeinsamen Protests und zeigt, dass die Landesregierung die Bürgerbewegung für eine bessere Gesundheitsversorgung in Niederösterreich nicht mehr ignorieren und auch nicht die Regionen gegeneinander ausspielen kann. Seitens der Landesregierung wurde die Bereitschaft zu weiteren Gesprächen bekundet, bei denen über Verbesserungen am Gesundheitsplan 2040+ gesprochen werden soll.

“Das Versprechen der Landesregierung ist ein großer Erfolg, aber wir werden sehr genau hinschauen, ob diese Versprechungen auch eingelöst werden,” so Tamara Schönsgibl, Obfrau des Vereins LKGmündbleibt. “Deswegen werden wir auch weiter kämpfen für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung in ganz Niederösterreich,” fügt sie hinzu.

Bildergalerie 23.04.26: Plattform NÖ – Demo in St. Pölten

IFG-Antwort des NÖGUS: Ernüchternd und aufschlussreich

Wir haben nun die Antwort des Niederösterreichischer Gesundheits- und Sozialfonds (NÖGUS) zu unseren IFG-Anfragen 1 und 5 erhalten. Hier steht das vollständige Dokument zum Download bereit.

Antwort des NÖGUS auf IFG-Anfragen 1 und 5: Download als PDF

Gemeinsam auftreten – aber offenbar ohne gemeinsame Grundlage

Nach außen treten Niederösterreichischer Gesundheits- und Sozialfonds und Niederösterreichische Landesgesundheitsagentur (LGA) geschlossen auf. Die vorliegenden Antworten lassen jedoch einen anderen Eindruck entstehen: Zuständigkeiten werden weitergereicht – zentrale Inhalte bleiben unbeantwortet.

Keine Bewertung des Standorts Gmünd

Besonders gravierend: Eine konkrete Bewertung des Standorts Gmünd hat nicht stattgefunden. Entsprechende Unterlagen sind laut NÖGUS nicht vorhanden. Die von uns bereits frühzeitig widerlegten Argumente erweisen sich nun als das, was sie offenbar von Anfang an waren: nicht belegbar.

Versorgung wird verlagert – trotz Überlastung

Die Leistungen des Landesklinikum Gmünd sollen künftig von umliegenden Krankenhäusern übernommen werden. Genau diese Häuser sind jedoch bereits jetzt stark ausgelastet – viele Patientinnen und Patienten kommen gerade deshalb nach Gmünd. Gleichzeitig sieht der Regionale Strukturplan Gesundheit (RSG) einen Abbau von rund 600 Betten in Niederösterreich vor – begründet mit „Ambulantisierung“.

„Neues“ Angebot ist keines

Das geplante Ambulatorium ist weiterhin lediglich als „geplant“ ausgewiesen – und soll Leistungen anbieten, die bisher ohnehin im LK Gmünd erbracht wurden. Ein zusätzlicher Nutzen ist nicht erkennbar.

Hohe Kosten – fehlende Grundlagen

Die Ausarbeitung des Plans über rund zwei Jahre hat erhebliche Kosten verursacht – ein großer Teil davon für Öffentlichkeitsarbeit und externe Leistungen. Wesentliche Entscheidungsgrundlagen wie wirtschaftliche Analysen, volkswirtschaftliche Bewertungen oder Risikoabschätzungen (z. B. Pandemie, Großschadensereignisse) wurden nicht durchgeführt bzw. nicht als notwendig erachtet.

LGA weiterhin säumig

Während der NÖGUS zumindest geantwortet hat, ist die LGA weiterhin säumig. Wir haben bereits urgiert und rechtliche Schritte – bis hin zur Säumnisbeschwerde – in Aussicht gestellt. Heute wurde uns nun mitgeteilt, dass die Antworten zeitnah übermittelt werden sollen.

Unser Fazit:

Nicht die Frage der Zuständigkeit ist das Problem, sondern der zunehmend bestätigte Eindruck, dass es an einer fundierten inhaltlichen Grundlage fehlt. Eine Gesundheitsreform dieser Tragweite darf nicht auf Verlagerung, Annahmen und fehlenden Bewertungen basieren.

Gesundheitsklinik: Leuchtturm oder Rückschritt?

Die Postwurfsendung zur geplanten „Gesundheitsklinik Gmünd“ wirkt auf den ersten Blick vielversprechend. Bei näherem Hinsehen bleibt jedoch vor allem eines hängen: eine kommunikative Glanzleistung mit erstaunlich wenig Substanz dahinter.

Ein Grobkonzept ohne klare Inhalte

Bei der „Gesundheitsklinik“ handelt es sich nicht um ein Krankenhaus sondern um ein Ambulatorium – also eine Einrichtung für ambulante Behandlungen, wie es sie vielerorts bereits gibt. Üblicherweise als Ergänzung zu bestehenden Krankenhäusern – nicht als deren Ersatz.

Hier liegt der entscheidende Punkt: Die vorgesehenen Leistungen sind keine neuen Leistungen. Sie werden bereits heute erbracht – im Landesklinikum Gmünd und auch im Healthacross. Das deckt sich mit den Informationen des NÖGUS: Es geht nicht um einen Ausbau sondern um eine Verlagerung bestehender Leistungen – ergänzt um ein Ambulatorium. Entscheidend ist, dass es sich hier um eine geplante Ausrichtung handelt und nicht um ein konkret ausgearbeitetes Versorgungskonzept. Es fehlt an klaren, verbindlichen Angaben, welche Leistungen tatsächlich in welchem Umfang angeboten werden sollen und wie die Versorgung im Detail sichergestellt werden soll. Statt nachvollziehbarer Planungsgrundlagen bleibt es bei allgemeinen Formulierungen und Verweisen auf übergeordnete Konzepte.

Es wird also ein „neues Angebot“ präsentiert, ohne konkret benennen zu können, was am Ende tatsächlich dahintersteht. Das macht deutlich, dass es sich nicht um eine fertige Lösung, sondern um ein Grobkonzept ohne klare Verbindlichkeit handelt.

Ein paar Beobachtungsbetten ersetzen keine Abteilung, keine stationäre Versorgung und kein Krankenhaus.

Für zusätzliche Verwirrung sorgt der Begriff „medizinische Beobachtungsbetten (bei Bedarf)“. Dabei handelt es sich nicht um stationäre Betten sondern lediglich um die Möglichkeit einer kurzfristigen Beobachtung über einige Stunden im Rahmen einer Tagesklinik. Das bedeutet: keine Aufnahme über Nacht, keine umfassende stationäre Versorgung und keine Sicherheit bei komplexeren Krankheitsverläufen. Gerade bei älteren Menschen oder unklaren gesundheitlichen Situationen ist genau diese stationäre Sicherheit entscheidend – und genau diese fällt hier weg.

Was auf Glanzpapier präsentiert wird, sind große Überschriften, wohlklingende Schlagworte und vielversprechende Formulierungen. Es entsteht der Eindruck eines durchdachten Zukunftsprojekts – tatsächlich bleibt bei genauerem Hinsehen vor allem eines übrig: ein Grobkonzept ohne klare Inhalte, ohne Verbindlichkeit und ohne konkrete Zusagen.

Hochwertige Verpackung mit vagem Inhalt

Im Umkehrschluss stellt sich die entscheidende Frage: Warum wird hier von einer Errungenschaft gesprochen, anstatt offen darzulegen, was tatsächlich verloren geht?

Wir verlieren:

  • die stationäre Versorgung
  • die Abteilung für Innere Medizin
  • die Abteilung für Orthopädie
  • die Abteilung für Chirurgie
  • die Remobilisation (RNS)
  • die Großküche für interne und externe Versorgung

Auch der Arbeitsmarkt ist massiv betroffen

Über 400 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel und ein wesentlicher Teil regionaler Wertschöpfung geht verloren – immerhin handelt es sich beim Landesklinikum Gmünd um den größten Wertschöpfungsträger der Region.

Damit droht nicht weniger als das Aus für einen zentralen Versorgungsträger in unserer Region – und darüber hinaus. Ein Krankenhaus, das über Jahrzehnte hinweg verlässlich und auf hohem Niveau gearbeitet hat, mehrfach ausgezeichnet wurde und für viele Menschen ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung ist, soll einfach ausradiert werden.

Nicht mit uns! Unser Name ist Programm: #LKGmündbleibt !

Info-Veranstaltung im Kulturhaus

12. April 2025: Unsere Informationsveranstaltung war ein voller Erfolg. Um die 600 Personen sind unserer Einladung, für Information und Austausch in gemütlicher Atmosphäre ins Kulturhaus Gmünd zu kommen, gefolgt. Danke an die zahlreichen Besucher:innen und für die wundervollen Gespräche, die wir mit Euch führen konnten.

Unser besonderer Dank gilt unseren Mitstreitern der Plattform NÖ #Neuverhandlung Gesundheitsplan 2040+, die teils weite Anreisen nicht gescheut haben, um dabei zu sein. Unser großer Dank gilt auch unseren Beiräten Thomas Miksch und Roman Erhart: danke für Eure unermüdliche Unterstützung!

Bildergalerie: Info-Veranstaltung im Kulturhaus Gmünd

Vernetzung mit dem Aktionsbündnis Klinikum Lippe

www.aktionsbuendnis-klinikumlippe.de

Wir freuen uns sehr über die Vernetzung mit dem Aktionsbündnis Klinikum Lippe. Denn eines zeigt sich klar: Die Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung betreffen viele Regionen – nicht nur uns. Den folgenden Text haben wir für unsere Deutschen Mitstreiter gescchrieben

Danke an das Aktionsbündnis Lippe für den Austausch und die Zusammenarbeit!

#LKGmündbleibt – Engagement für eine verlässliche Gesundheitsversorgung im Waldviertel

Der Verein #LKGmündbleibt ist eine überparteiliche Bürgerinitiative aus dem Bezirk Gmünd in Niederösterreich. Entstanden ist der Verein aus der wachsenden Sorge um die zukünftige Gesundheitsversorgung in einer ländlichen Region – und aus dem klaren Wunsch heraus, Verantwortung zu übernehmen und sich aktiv einzubringen. Was als lose Bewegung begann, hat sich mittlerweile zu einem strukturierten, gemeinnützigen Verein entwickelt. Uns eint das Ziel, eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige und öffentlich abgesicherte Gesundheitsversorgung langfristig zu erhalten.

Worum es uns geht

Im Zentrum unserer Arbeit steht das Landesklinikum Gmünd – ein gut funktionierendes, etabliertes Krankenhaus, das für die medizinische Versorgung einer ganzen Region unverzichtbar ist.

Mit dem sogenannten „Gesundheitspakt 2040+“ wurde jedoch eine grundlegende Neuausrichtung der Spitalslandschaft in Niederösterreich beschlossen. Für Gmünd bedeutet das konkret die geplante Schließung des bestehenden Klinikstandortes und der Ersatz durch neue Versorgungsstrukturen, deren konkrete Ausgestaltung bis heute nur in groben Zügen vorliegt.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Struktur: Was als „Ersatz“ dargestellt wird, bedeutet einen klaren Rückbau der bisherigen Versorgung. Eine Einrichtung ohne die Leistungsbreite und Absicherung eines öffentlichen Krankenhauses kann dieses nicht ersetzen. Gerade dieser Umstand – ein tiefgreifender Eingriff ohne gleichwertigen Ersatz – führt zu wachsender Verunsicherung in der Bevölkerung.

Unsere Perspektive

Wir sind keineswegs gegen Reformen im Gesundheitssystem. Im Gegenteil: Veränderungen sind notwendig, um Versorgung langfristig sicherzustellen. Entscheidend ist jedoch, wie diese umgesetzt werden.

Aus unserer Sicht braucht es transparente Entscheidungsgrundlagen, nachvollziehbare Planungen und vor allem die Sicherheit, dass bestehende, funktionierende Strukturen nicht vorschnell aufgegeben werden. Besonders kritisch sehen wir die seit über einem Jahr anhaltende Untätigkeit und das Fehlen konkreter, belastbarer Konzepte. Dadurch entsteht der Eindruck, dass der Gesundheitsplan keine ausreichend fundierte Grundlage hat.

Zentrale Fragen bleiben bis heute unbeantwortet: Auf welcher Basis wurden die Bewertungen getroffen? Welche medizinischen, wirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Analysen liegen zugrunde? Welche Szenarien wurden geprüft? Der Eindruck drängt sich auf, dass wesentliche Entscheidungsgrundlagen entweder nicht offengelegt werden – oder in dieser Form gar nicht vorliegen.

Gemeinsamkeiten, die verbinden

Umso wertvoller ist für uns der Austausch mit dem Aktionsbündnis Lippe. Denn trotz unterschiedlicher regionaler Rahmenbedingungen zeigen sich klare Parallelen: Strukturveränderungen im Gesundheitswesen, fehlende Planungssicherheit und die Einbindung privater Investoren in zentrale Versorgungsbereiche.

Auch in unserem Fall tritt mit der geplanten „Gesundheitsklinik“ ein privater Investor – die Hofmeister-Gruppe – in Erscheinung. Welche Rolle dieser künftig tatsächlich einnehmen wird und wie sich dies auf die öffentliche Gesundheitsversorgung auswirkt, ist bislang nicht ausreichend geklärt.

Diese Entwicklungen werfen grundlegende Fragen auf: Wie viel öffentliche Verantwortung darf abgegeben werden – und wie stellt man sicher, dass die Versorgung der Bevölkerung langfristig gesichert bleibt?

Unser Zugang

Unser Verein setzt auf einen sachlichen, konstruktiven und lösungsorientierten Dialog.

Mit der Einbringung eines Initiativantrags zur Durchführung einer Volksbefragung haben wir einen wichtigen Schritt gesetzt, um der Bevölkerung eine direkte Mitsprache zu ermöglichen. Seither ist sowohl auf regionaler als auch auf Landesebene Bewegung in die Thematik gekommen.

Unser Ziel ist klar: die Durchsetzung der im Übernahmevertrag aus dem Jahr 2004 zwischen dem Land Niederösterreich und der Stadtgemeinde Gmünd vereinbarten Standortgarantie eines allgemein öffentlichen Krankenhauses.

Dafür führen wir Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern, bringen Anfragen ein, analysieren Konzepte und informieren die Bevölkerung. Gleichzeitig mobilisieren wir dort, wo es notwendig ist, um auf die Bedeutung einer funktionierenden regionalen Gesundheitsversorgung aufmerksam zu machen.

Warum Vernetzung wichtig ist

Die Zusammenarbeit mit anderen Initiativen zeigt: Die Herausforderungen sind keine Einzelfälle. Was in einzelnen Regionen passiert, ist oft Teil größerer struktureller Entwicklungen. Umso wichtiger ist es, Erfahrungen zu teilen, voneinander zu lernen und gemeinsam für transparente, faire und nachhaltige Lösungen einzutreten.

Gesundheitsversorgung ist keine abstrakte Größe – sie betrifft jeden einzelnen Menschen. Und sie verdient eine Planung, die sich am tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung orientiert. #LKGmündbleibt steht für: Verantwortung. Transparenz. Dialog. Und für den klaren Anspruch, dass gute Gesundheitsversorgung kein Rückschritt sein darf.

Klage auf verbindlichen Ersatz?

27. März 2026: Auf Antrag der Bürgermeisterin fasste der Gmünder Gemeinderat den Beschluss, die Vorbereitung einer Klage gegen das Land NÖ bezüglich Übergabevertrag Krankenhaus Gmünd, „da bis heute keine verbindliche Ersatzlösung vorgelegt wurde“. Die Wiener Rechtsanwaltskanzlei Kuhn wurde soll beauftragt werden.

Ergänzungsantrag: Für Standortgarantie !

Von SPÖ Stadtrat Miksch wurde ein Ergänzungsantrag eingebracht, um die Inhalte der Klage klar zu definieren und abzusichern:

  • Ziel der Klage ist der Erhalt des Landesklinikums Gmünd als allgemein öffentliches Krankenhaus.
  • Gegenstand der Klage ist die Durchsetzung der im Übernahmevertrag verankerten Standortgarantie.
  • Zusätzlich soll eine einstweilige Verfügung eingebracht werden, um bis zur rechtlichen Klärung weitere Leistungseinschränkungen zu verhindern und den aktuellen Versorgungsstand zu sichern.
  • Zudem wird eine fachliche Abstimmung mit weiteren unabhängigen Rechtsexperten angeregt, um Qualität und Unabhängigkeit sicherzustellen.

Die ÖVP als stimmenstärkste Fraktion hat sich Zeit zur Prüfung erbeten. Der Ergänzungsantrag wird daher erst in der nächsten Stadtratssitzung behandelt und zur Abstimmung gebracht. Begründet wurde die Vertagung unter anderem mit rechtlichen Fragestellungen, die zu klären seien.

Aus unserer Sicht sind diese Punkte bereits fachlich eingeordnet. Umso mehr kommt der nächsten Entscheidung Bedeutung zu. Sie wird zeigen, ob eine klare und verbindliche Klagsführung im Sinne der Bevölkerung unterstützt wird – oder ob es bei allgemeinen Ankündigungen ohne konkrete Ausgestaltung bleibt.

Die Verunsicherung in der Bevölkerung ist weiterhin spürbar. Umso wichtiger ist jetzt Transparenz, Klarheit und ein entschlossenes Vorgehen im Interesse der Gesundheitsversorgung in unserer Region.

Details von der Gemeinderatssitzung

Für alle, die nicht bei der Gemeinderatssitzung vor Ort dabei waren, möchten wir unsere Wahrnehmung der Ereignisse sachlich schildern:

Zum Tagesordnungspunkt „Klagseinbringung“ wurden zwei zentrale Inhalte behandelt. Zum einen der Antrag der Bürgermeisterin, zum anderen der Ergänzungsantrag von Stadtrat Thomas Miksch.

Der Ergänzungsantrag zielte darauf ab, zentrale Punkte der geplanten Klage klar zu definieren und fachlich abzusichern. Konkret ging es um die Präzisierung von Klagsziel und Klagsgrund sowie um die ausdrückliche Ergänzung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherstellung, dass bis zur rechtlichen Klärung keine weiteren Leistungseinschränkungen am Landesklinikum Gmünd erfolgen können. Zusätzlich wurde angeregt, neben der bereits vorgesehenen Kanzlei weitere unabhängige juristische Experten einzubinden, um die Qualität und Tragfähigkeit der Klage bestmöglich abzusichern.

Der Antrag der Bürgermeisterin wurde einstimmig angenommen. Für den Ergänzungsantrag sprach sich neben der SPÖ Fraktion auch Stadtrat Roman Erhart unterstützend aus. Seitens der stimmenstärksten Fraktion ÖVP wurde um Zeit zur weiteren Prüfung ersucht, eine Abstimmung darüber soll in der nächsten Stadtratssitzung erfolgen. Es sei zu klären, ob die beauftragte Kanzlei Kuhn überhaupt bereit ist, mit weiteren Rechtsanwälten zusammenzuarbeiten. Ebenso bestand Unsicherheit darüber, ob eine einstweilige Verfügung überhaupt ein Instrument des österreichischen Zivilrechts sei oder eher „aus dem amerikanischen Fernsehen bekannt“.

Offen bleibt derzeit auch, wie der weitere Ablauf konkret gestaltet wird: Wer beschließt letztlich die fertige Klagsschrift – der Gemeinderat, der Stadtrat oder die Bürgermeisterin? Und in welchem Zeitrahmen soll dies erfolgen? Wenn – wie vielfach betont – tatsächlich alle dasselbe Ziel verfolgen, dann sollte es möglich sein, auch die notwendigen rechtlichen Grundlagen rasch, transparent und überparteilich zu schaffen.

Jetzt kommt es auf Tempo, Klarheit und saubere Entscheidungen an. Auf bereits vereinbarte Sitzungen zu warten, ist in dieser Situation nicht zielführend – es kostet wertvolle Zeit.

Zur Einordnung für Interessierte: Eine einstweilige Verfügung ist ein etabliertes und wesentliches rechtliches Instrument, um vorläufigen Rechtsschutz zu sichern. Dass hier Unsicherheit besteht, zeigt, wie dringend eine fundierte und klare rechtliche Vorbereitung notwendig ist.

Brief an die Volksanwaltschaft

26. März 2026: Im Juli 2025 hat unser Vereinsmitglied und Beirat Herbert Weber eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft eingereicht. Als Antwort wurde eine Stellungnahme des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung übermittelt, die im Wesentlichen die bekannte Argumentation von Landesregierung und LGA enthält. Nun haben wir uns – gemeinsam mit Herbert Weber – nochmal an Volksanwalt Achitz gewandt, mit der Bitte, den Fall wieder aufzurollen:

Die im Übergabevertrag aus dem Jahr 2004 zugesicherte Standortgarantie für ein allgemeines öffentliches Krankenhaus in Gmünd muss eingehalten werden. Es kann nicht sein, dass der Vertragspartner Land Niederösterreich mit dem RSG NÖ 2030 einen Plan beschließt, der den bestehenden Übergabevertrag mit der Gemeinde Gmünd bricht.

Eine sogenannte „Gesundheitsklinik“ Gmünd, mit der die klinischen Leistungen auf eine 24/7 Notfallversorgung und ein ambulantes OP-Zentrum zusammengekürzt werden, kann kein allgemeines öffentliches Krankenhaus mit Bettenstation ersetzen.

26.03.26 – Brief an die Volksanwaltschaft: Download als PDF 03.12.25 – Volksanwaltschaft an Herbert Weber: Download als PDF

Bürger-Initiativantrag mit 640 Unterschriften übergeben

20. März 2026: Unsere Obfrau Tamara hat gemeinsam mit Stadtrat Thomas Miksch unseren Bürger-Initiativantrag an die Stadtgemeinde Gmünd übergeben. Innerhalb weniger Tage konnten wir 640 Unterschriften von Gmünder Gemeindebürger:innen sammeln. Die Zustimmung, der Zuspruch und die Wertschätzung aus der Bevölkerung war enorm. Unsere Initiative hat das klare Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern in einer zentralen Zukunftsfrage der Region eine direkte Stimme zu geben und eine rechtliche Absicherung des Krankenhaus Gmünd zu ermöglichen.

Konkret soll über folgende Fragestellung abgestimmt werden: „Soll der Gemeinderat Gmünd ehestens die Einbringung einer zivilgerichtlichen Klage auf Einhaltung der Standortgarantie in dem zwischen dem Land Niederösterreich und der Stadtgemeinde Gmünd am 30.11.2004 geschlossenen Übernahmevertrag für die Weiterführung des Krankenhauses Gmünd beschließen?“

Unser Krankenhaus hat eine enorme Bedeutung für die Region. Eine wohnortnahe und verlässliche medizinische Versorgung ist nur mit dem Erhalt unseres allgemeinen öffentlichen Krankenhauses langfristig gesichert.