Volksbefragung: Jetzt geht es um die Zukunft von Gmünd

Die Volksbefragung zur Klage für die Einhaltung der Standortgarantie des Krankenhauses Gmünd ist ein entscheidender Moment für unsere Region. Deshalb gilt: HINGEHEN ZUR VOLKSBEFRAGUNG UND MIT JA STIMMEN!

Kein Entgegenkommen – die Volksbefragung war Pflicht

Die Mehrheitsfraktion im Gmünder Gemeinderat versucht derzeit den Eindruck zu erwecken, als würde sie von sich aus dem Bürgeranliegen nach einer Volksbefragung entgegenkommen. Fakt ist jedoch: Aufgrund der hohen Anzahl an Unterschriften bestand eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Volksbefragung. Bei einer Nichteinhaltung hätte die Gemeinde belangt werden können. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Volksbefragung somit gegen den Widerstand der Mehrheitspartei sichergestellt.

Die Klage ist der notwendige rechtliche Weg

Da vier Landtagsparteien weiterhin an der Schließung des Krankenhauses Gmünd festhalten, ist die Klage zur Einhaltung der Standortgarantie mittlerweile das einzige verbliebene rechtliche Mittel. Es wäre verantwortungslos, dieses Mittel nicht einzusetzen.

War die Klage überhaupt jemals gewollt?

Der Beschluss des Gemeinderats vom 27. März 2026 zur „Vorbereitung einer Klage gegen das Land Niederösterreich“ durch das Büro Kuhn dürfte aus heutiger Sicht offenbar bereits so angelegt gewesen sein, dass es letztlich zu keiner Klage kommt. Dem Antrag, dass das Büro Kuhn nicht alleine, sondern in Abstimmung mit anderen tätig werden soll, wurde nicht entsprochen. Ebensowenig wurde der Forderung nach einer einstweiligen Verfügung Rechnung getragen, obwohl diese essenziell wäre, um weitere Leistungseinschränkungen bis zu einer endgültigen rechtlichen Klärung zu verhindern. Vieles spricht dafür, dass die nun vorliegende Stellungnahme des Büros Kuhn – wonach eine Klage kaum Erfolgsaussichten hätte – bereits damals in ihrer Grundaussage bekannt war.

Andere Rechtsmeinungen kommen zu einem völlig anderen Ergebnis

Gleichzeitig gibt es derzeit mindestens zwei Stellungnahmen anderer Rechtsanwälte, die genau das Gegenteil der für die Landespolitik förderlichen Rechtsmeinung des Büros Kuhn vertreten. Umso mehr stellt sich die Frage, warum seitens der Mehrheitspartei keine weiteren Kanzleien einbezogen wurden. Natürlich gibt es bei einer Klage niemals eine Garantie auf Erfolg – aber sie bleibt das einzige verbliebene Mittel.

Nicht entscheidend, aber dennoch eine berechtigte Frage ist, ob dem Büro Kuhn für die Empfehlung, nichts zu unternehmen, ein Honorar bezahlt wird.

Verzögerung statt Klarheit

Bis heute wurde außerdem nicht erklärt, warum im Gemeinderat am 11. Mai 2026 kein Termin für die Volksbefragung festgelegt wurde. Gesetzlich vorgesehen ist dafür jedoch maximal eine Frist bis Ende Juli.

Was ist uns Demokratie wert?

Stattdessen wurden vor allem die „Kosten“ der Volksbefragung in den Raum gestellt – zwischen 20.000 und 30.000 Euro –, ohne offenzulegen, wie sich diese Summe genau zusammensetzt oder ob darin etwa auch Arbeitsstunden von Gemeindebediensteten enthalten sind. Diese Diskussion wirkt wie eine unterschwellige Polemik gegen Bürgermitbestimmung und wie eine Agitation für eine Kapitulation vor der Landespolitik. Dabei stellt sich letztlich eine einfache Frage: Was ist uns Demokratie wert?

Was ist der Preis für das Ende des Krankenhauses?

Ebenso wurden mögliche Kosten einer Klage angeführt – bei einer etwaigen Niederlage rund 22.000 Euro sowie dieselbe Summe für die Gegenseite, verbunden mit dem Hinweis, dass es auch mehr werden könnte. Doch was sind diese Beträge im Vergleich zu den jährlichen Millionenverlusten, die durch das Ende des Krankenhauses für die Region drohen?

Wenn die Kosten einer Klage beinahe denselben Umfang wie jene der Volksbefragung erreichen, stellt sich umso mehr die Frage, warum die Klage nicht sofort eingebracht wird. Allerdings wohl nicht mit jener Kanzlei, die selbst nicht an deren Erfolg glaubt.

Vorgaben statt freier Diskussion?

Bemerkenswert war für viele Außenstehende außerdem, dass im Gemeinderat am 11. Mai 2026 von Seiten der Mehrheitspartei kaum frei gesprochen wurde und nahezu alles vorgelesen wurde. Dadurch drängt sich die Frage auf, ob es fixe Vorgaben und Anweisungen „von oben“ gibt, ob eigene Meinungen unerwünscht sind oder ob man Angst hat, durch freie Rede von vorgegebenen Linien abzuweichen. Braunschlag?

Jetzt braucht es ein klares Bekenntnis

Ebenso stellt sich die Frage, wer eigentlich Angst davor hat, das Ergebnis der Volksbefragung verbindlich für den Gemeinderat zu machen. Nach § 63 der Gemeindeordnung könnte der Gemeinderat das Ergebnis ohne Weiteres verbindlich erklären, sofern dafür budgetär Vorsorge getroffen wird. Oder denkt die Mehrheitspartei bereits jetzt daran, das Ergebnis der Volksbefragung unabhängig vom Ausgang zu ignorieren?

Wenn die Mehrheitspartei – wie oftmals kolportiert – tatsächlich hinter der Bevölkerung steht, müsste ein solcher Beschluss umgehend fallen.

Verantwortung gegenüber der Bevölkerung

Alle Gemeinderäte haben gemäß § 97 der Gemeindeordnung ein Gelöbnis abgelegt, „das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern“. Sollte das manche inzwischen vergessen haben, dann kann die Bevölkerung sie mit einem klaren Votum daran erinnern.

Wir sind vorbereitet

Zusätzlich wurde von unserer Seite ein ausführliches Gutachten in Auftrag gegeben, das in absehbarer Zeit veröffentlicht wird. Ebenso wurden wir im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs mit einem auf diesem Rechtsgebiet äußerst erfahrenen und anerkannten Rechtsanwalt auf sämtliche möglichen Szenarien vorbereitet – auch auf die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten nach der Volksbefragung. Dabei wurde auch ausdrücklich die Bereitschaft signalisiert, die Stadtgemeinde Gmünd im Rahmen einer Klage fachlich zu unterstützen beziehungsweise rechtlich zu vertreten. Auch deshalb gilt es jetzt, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen.

Es gibt eine Antwort auf all diese Halbheiten und Winkelzüge:
HINGEHEN ZUR VOLKSBEFRAGUNG UND MIT JA STIMMEN!