Klage auf verbindlichen Ersatz?

27. März 2026: Auf Antrag der Bürgermeisterin fasste der Gmünder Gemeinderat den Beschluss, die Vorbereitung einer Klage gegen das Land NÖ bezüglich Übergabevertrag Krankenhaus Gmünd, „da bis heute keine verbindliche Ersatzlösung vorgelegt wurde“. Die Wiener Rechtsanwaltskanzlei Kuhn wurde soll beauftragt werden.

Ergänzungsantrag: Für Standortgarantie !

Von SPÖ Stadtrat Miksch wurde ein Ergänzungsantrag eingebracht, um die Inhalte der Klage klar zu definieren und abzusichern:

  • Ziel der Klage ist der Erhalt des Landesklinikums Gmünd als allgemein öffentliches Krankenhaus.
  • Gegenstand der Klage ist die Durchsetzung der im Übernahmevertrag verankerten Standortgarantie.
  • Zusätzlich soll eine einstweilige Verfügung eingebracht werden, um bis zur rechtlichen Klärung weitere Leistungseinschränkungen zu verhindern und den aktuellen Versorgungsstand zu sichern.
  • Zudem wird eine fachliche Abstimmung mit weiteren unabhängigen Rechtsexperten angeregt, um Qualität und Unabhängigkeit sicherzustellen.

Die ÖVP als stimmenstärkste Fraktion hat sich Zeit zur Prüfung erbeten. Der Ergänzungsantrag wird daher erst in der nächsten Stadtratssitzung behandelt und zur Abstimmung gebracht. Begründet wurde die Vertagung unter anderem mit rechtlichen Fragestellungen, die zu klären seien.

Aus unserer Sicht sind diese Punkte bereits fachlich eingeordnet. Umso mehr kommt der nächsten Entscheidung Bedeutung zu. Sie wird zeigen, ob eine klare und verbindliche Klagsführung im Sinne der Bevölkerung unterstützt wird – oder ob es bei allgemeinen Ankündigungen ohne konkrete Ausgestaltung bleibt.

Die Verunsicherung in der Bevölkerung ist weiterhin spürbar. Umso wichtiger ist jetzt Transparenz, Klarheit und ein entschlossenes Vorgehen im Interesse der Gesundheitsversorgung in unserer Region.

Details von der Gemeinderatssitzung

Für alle, die nicht bei der Gemeinderatssitzung vor Ort dabei waren, möchten wir unsere Wahrnehmung der Ereignisse sachlich schildern:

Zum Tagesordnungspunkt „Klagseinbringung“ wurden zwei zentrale Inhalte behandelt. Zum einen der Antrag der Bürgermeisterin, zum anderen der Ergänzungsantrag von Stadtrat Thomas Miksch.

Der Ergänzungsantrag zielte darauf ab, zentrale Punkte der geplanten Klage klar zu definieren und fachlich abzusichern. Konkret ging es um die Präzisierung von Klagsziel und Klagsgrund sowie um die ausdrückliche Ergänzung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherstellung, dass bis zur rechtlichen Klärung keine weiteren Leistungseinschränkungen am Landesklinikum Gmünd erfolgen können. Zusätzlich wurde angeregt, neben der bereits vorgesehenen Kanzlei weitere unabhängige juristische Experten einzubinden, um die Qualität und Tragfähigkeit der Klage bestmöglich abzusichern.

Der Antrag der Bürgermeisterin wurde einstimmig angenommen. Für den Ergänzungsantrag sprach sich neben der SPÖ Fraktion auch Stadtrat Roman Erhart unterstützend aus. Seitens der stimmenstärksten Fraktion ÖVP wurde um Zeit zur weiteren Prüfung ersucht, eine Abstimmung darüber soll in der nächsten Stadtratssitzung erfolgen. Es sei zu klären, ob die beauftragte Kanzlei Kuhn überhaupt bereit ist, mit weiteren Rechtsanwälten zusammenzuarbeiten. Ebenso bestand Unsicherheit darüber, ob eine einstweilige Verfügung überhaupt ein Instrument des österreichischen Zivilrechts sei oder eher „aus dem amerikanischen Fernsehen bekannt“.

Offen bleibt derzeit auch, wie der weitere Ablauf konkret gestaltet wird: Wer beschließt letztlich die fertige Klagsschrift – der Gemeinderat, der Stadtrat oder die Bürgermeisterin? Und in welchem Zeitrahmen soll dies erfolgen? Wenn – wie vielfach betont – tatsächlich alle dasselbe Ziel verfolgen, dann sollte es möglich sein, auch die notwendigen rechtlichen Grundlagen rasch, transparent und überparteilich zu schaffen.

Jetzt kommt es auf Tempo, Klarheit und saubere Entscheidungen an. Auf bereits vereinbarte Sitzungen zu warten, ist in dieser Situation nicht zielführend – es kostet wertvolle Zeit.

Zur Einordnung für Interessierte: Eine einstweilige Verfügung ist ein etabliertes und wesentliches rechtliches Instrument, um vorläufigen Rechtsschutz zu sichern. Dass hier Unsicherheit besteht, zeigt, wie dringend eine fundierte und klare rechtliche Vorbereitung notwendig ist.