Was untersucht unsere Studie? Heute: Versorgungs- und Bestandssicherheit – kurz zusammengefasst

Der Bauträger des Projekts wurde vom Land Niederösterreich bereits bekanntgegeben. Eine öffentliche Ausschreibung hat jedoch nicht stattgefunden.

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Rs. C-537/19) ist eine Ausschreibung erforderlich, wenn öffentliche Leistungen in privat errichteten Gebäuden erbracht werden sollen und die öffentliche Hand maßgeblichen Einfluss auf die architektonische Gestaltung – etwa Größe, Grundriss, Ausstattung oder langfristige Nutzung eines Gebäudes – nimmt. Da das Land Niederösterreich bereits 2025 die Unternehmensgruppe Hofmeister als Bauträger präsentiert hat, ist davon auszugehen, dass eine solche Einflussnahme nicht vorgesehen ist.

Ein privater Bauträger kann ein Gebäude grundsätzlich so planen, dass eine spätere Umnutzung möglich bleibt. Da bislang weder Miet- noch Nutzungsverträge bekannt sind, besteht für die Bevölkerung keine durchgehende Rechtssicherheit hinsichtlich der zukünftigen Gesundheitsversorgung.

Versorgungssicherheit durch private Dienstleister muss vertraglich abgesichert werden. Ebenso sind Vorkehrungen für den Ausfall einzelner Anbieter oder einen Insolvenzfall erforderlich.

Gerade im Gesundheitsbereich zeigt sich immer wieder, dass geplante Ansiedlungen, Investitionen oder Ordinationsgründungen nicht zustande kommen oder bestehende Angebote wieder geschlossen werden.

Die Erfahrungen des Bezirks Gmünd mit vertraglichen Zusicherungen des Landes Niederösterreich sind bekannt.

Dies ist eine verkürzte Zusammenfassung eines Themenbereichs unserer Studie. Den vollständigen Text findet ihr hier: https://lkgmuendbleibt.at/…/endlich-erste…

Am 19.6. stellt DI Dr. Bernhard die Studie vor und beantwortet gern Eure Fragen